ArbG Münster, vom 13.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 669/08
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes und Abschluss eines Haustarifvertrages
LAG Hamm, Urteil vom 21.10.2009 - Aktenzeichen 18 Sa 1763/08
DRsp Nr. 2010/7218
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes und Abschluss eines Haustarifvertrages
1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung eines Tarifwerks, an das der Arbeitgeber nicht gemäß § 3 Abs. 1TVG gebunden ist, und tritt später ein Tarifvertrag in Kraft, an den beide Arbeitsvertragsparteien kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit nach § 3 Abs. 1TVG gebunden sind, ist für die Lösung der Rechtsquellenkonkurrenz das Günstigkeitsprinzip maßgeblich. Das Spezialitäts- bzw. Ablösungsprinzip sind mangels Vorliegens einer Rechtsquellenkonkurrenz auf derselben Rangstufe nicht anwendbar, weil keine Konkurrenz von normativ geltenden Tarifverträgen vorliegt, sondern das Verhältnis einer einzelvertraglichen Regelung zu einem normativ wirkenden Tarifvertrag zu lösen ist.
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