1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.11.2009 -
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die am .... 1952 geborene Klägerin steht seit Januar 1998 als Verkäuferin mit einer Arbeitszeit von zuletzt 19 Wochenstunden gegen ein Monatsgehalt von 1018,00 € brutto in den Diensten des Beklagten. Auf ihr Arbeitsverhältnis findet auf Grund eines Anerkennungstarifvertrags der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit im Berliner Einzelhandel vom 30. Juni 2000 (
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