ArbG Koblenz, vom 27.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 367/10
Tarifliche Abfindung bei Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; unbegründete Zahlungsklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei ausdrücklichem Tarifbezug des Altersteilzeitvertrages
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 529/10
DRsp Nr. 2011/7507
Tarifliche Abfindung bei Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; unbegründete Zahlungsklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei ausdrücklichem Tarifbezug des Altersteilzeitvertrages
1. Haben die Parteien einen Altersteilzeitarbeitsvertrag auf der Grundlage mehrerer Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie (Tarifvertrag zum Bruttoaufstockungsmodell Altersteilzeit TV BA, Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke TV BB und Tarifvertrag zur Altersteilzeit TV ATZ) beschlossen und heißt es im Vertrag ausdrücklich: "Herr C. erhält [...] eine nach § 6 TV BB vorgesehene Abfindung", ist dieser Formulierung zu entnehmen, dass dem Arbeitnehmer am Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses eine Abfindung gezahlt werden soll, die der tariflichen Regelung in § 6 TV BB entspricht; da die maßgebenden Tarifverträge ausdrücklich benannt werden, muss der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihm die Arbeitgeberin nur die Leistungen gewähren will, zu denen sie tarifvertraglich verpflichtet ist.
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