Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
Die Klägerin war seit April 1989 als Lehrerin beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain und seit 1. September 1990 beim Bezirksamt Friedrichshain im ehemaligen Ostberlin beschäftigt. Nach § 1 des Arbeitsvertrags vom 4. Juni 1992 wurde sie vom 1. Januar 1991 an im Bereich dieses Bezirksamtes als Lehrkraft an der Berliner Schule weiterbeschäftigt. Nach §
Mit Schreiben vom 3. Juli 1991 teilte die Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport des beklagten Landes der Klägerin mit:
"...
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