Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zu 1) im Klagezeitraum einen Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes unterhalten hat und die Beklagten daher zur Beitragszahlung an die Klägerin verpflichtet sind.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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