Die am ... geborene Klägerin wurde aufgrund eines mit dem Konsistorium der früheren Ostregion der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg geschlossenen schriftlichen Arbeitsvertrages vom 27.05.1987 seit dem 01.06.1987 in ... als Buchhalterin beschäftigt. Seit dem 01.01.1992 ist die Klägerin der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle des Konsistoriums, die im Dienstgebäude ... in ... untergebracht ist, als Sachbearbeiterin für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen in der früheren Ostregion der Beklagten tätig.
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