ArbG Frankfurt/Main, vom 30.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 9790/07
Tarifgeltung für studentische Aushilfskraft an Großflughafen; Teilwirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.10.2009 - Aktenzeichen 3/5 Sa 228/09
DRsp Nr. 2010/1582
Tarifgeltung für studentische Aushilfskraft an Großflughafen; Teilwirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen
Der Landesbezirkstarifvertrag Nr. 16/2007 zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen e. V. und der ... AG einerseits sowie der ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. andererseits über Sonderregelungen für studentische aushilfsweise Beschäftigte bei der ... AG vom 01. August 2007 ist jedenfalls nicht insgesamt rechtsunwirksam.
1. Die Vereinbarung tarifvertraglicher Sonderregelungen für studentische Aushilfskräfte durch den Landesbezirkstarifvertrag Nr. 16/2007 verstößt zumindest in Teilen nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG oder § 4 Abs. 1 und 2TzBfG und stellt insoweit auch keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen des Alters (§ 3 Abs. 2 AGG) dar; die Sonderregelungen halten sich vielmehr zumindest zum Teil im Rahmen der Rechtssetzungsmacht der tarifvertragschließenden Parteien, sind nicht willkürlich und sachlich gerechtfertigt.2. Die Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung führt in der Regel entgegen der Auslegungsregel des § 139BGB nicht zur Unwirksamkeit der übrigen tariflichen Vorschriften; es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt.
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