Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zum einen dazu berechtigt war, eine ab 01.01.2003 tatsächlich geleistete Erhöhung der Vergütung um 2,4 Prozent ab Januar 2004 wieder rückgängig zu machen, und ob der Beklagte zum anderen verpflichtet ist, dem Kläger ab 01.01.2004 und ab 01.05.2004 jeweils eine weitere Vergütungserhöhung von einem Prozent zu gewähren.
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