Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für die Zeit von Januar 2001 bis Januar 2003 ein Schichtlohnzuschlag zusteht.
Der Kläger ist beim Bezirksamt F des beklagten Landes als Sportplatz-/Sporthallenwart beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der () in seiner jeweiligen Fassung Anwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|