Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 30.03.2011 -
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Klägerin war bei der Beklagten aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages vom 21.01.2010 in der Zeit vom 25.01.2010 bis zum 31.12.2010 als Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich
In diesem Arbeitsvertrag heißt es u. a.:
"...
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
Außerdem finden die für die Bundesagentur für Arbeit jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet West Anwendung.
§ 3
Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit.
§ 4
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