BAG - Urteil vom 21.03.2002
6 AZR 456/01
Normen:
BGB §§ 133 157 612 Abs. 1 ; Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 3 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 1, 2 lit. d, Protokollnotiz Nr. 2 zu § 6 Abs. 2 §§ 21 22 Abs. 2 7 iVm. den Protokollnotizen hierzu § 26 Abs. 3, Protokollnotiz zu § 26 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BAGReport 2002, 328
BB 2002, 1920
Vorinstanzen:
LAG München, vom 04.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 187/01
ArbG Augsburg, vom 05.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4347/99

Tarifauslegung - Inhalt der Arbeitspflicht des Trompeters; Anspruch auf eine besondere Vergütung für das Spielen der amerikanischen Trompete (Jazztrompete); deutsche und amerikanische Trompeten als verschiedene Instrumente; Trompetenbegriff des TVK

BAG, Urteil vom 21.03.2002 - Aktenzeichen 6 AZR 456/01

DRsp Nr. 2002/11428

Tarifauslegung - Inhalt der Arbeitspflicht des Trompeters; Anspruch auf eine besondere Vergütung für das Spielen der amerikanischen Trompete (Jazztrompete); deutsche und amerikanische Trompeten als verschiedene Instrumente; Trompetenbegriff des TVK

»Ein Musiker in einem Kulturorchester, der nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, das Instrument "Trompete" zu spielen, hat die deutsche (sog. Konzerttrompete) und die amerikanische (sog. Jazztrompete) zu spielen. Die amerikanische ist im Vergleich zur deutschen Trompete kein anderes Instrument iSd. § 6 Abs. 1 TVK, mit dem ein Trompeter nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung eingesetzt werden darf.« Orientierungssätze: 1. Die Tarifvertragsparteien unterscheiden in § 22 Abs. 2 und Abs. 7 TVK und den Protokollnotizen hierzu nicht nach der Bauart der Trompeten und verwenden die Begriffe Trompete und Trompeter nicht in einem vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Sinne. 2. Sowohl die deutsche Trompete (sog. Konzerttrompete) als auch die amerikanische Trompete (sog. Jazztrompete) fallen unter den Tarifbegriff der Trompete iSd. TVK. Sie sind dasselbe Instrument im Tarifsinne. Hat der Musiker sich im Arbeitsvertrag verpflichtet, das Instrument Trompete zu spielen, kann der Arbeitgeber ihn mit der deutschen oder der amerikanischen Trompete einsetzen.