BAG - Urteil vom 29.08.2007
4 AZR 555/06
Normen:
Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer der Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH - RSW - (ETV RSW 2003 vom 17. Juli 2003) § 4 ;
Fundstellen:
AP Nr. 200 zu § 1 TVG Auslegung
NZA 2008, 1096
Vorinstanzen:
LAG Saarland, vom 29.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 22/05
ArbG Saarbrücken, vom 16.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 61 Ca 166/04

Tarifauslegung - dynamische Persönliche Zulage Überleitung (PZÜ); Anpassung der PZÜ bei Tariferhöhung um einen Festbetrag

BAG, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 555/06

DRsp Nr. 2008/11243

Tarifauslegung - dynamische Persönliche Zulage Überleitung (PZÜ); Anpassung der PZÜ bei Tariferhöhung um einen Festbetrag

Orientierungssätze: Die PZÜ (Persönliche Zulage Überleitung) nach § 4 ETV RSW 2003, durch die im Sinne einer Besitzstandswahrung die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen Eingruppierung dynamisch ausgeglichen werden soll, wird bei einer Erhöhung des tariflichen Entgelts um einen einheitlichen Festbetrag nicht um einen diesen Nominalbetrag entsprechenden Prozentsatz erhöht.

Normenkette:

Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer der Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH - RSW - (ETV RSW 2003 vom 17. Juli 2003) § 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Auslegung eines firmenbezogenen Entgelttarifvertrages.

Der Kläger, Mitglied von ver.di, ist seit dem 21. Juni 1996 bei der Beklagten als Kraftomnibusfahrer beschäftigt. Der Beklagte ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AgvMoVe).