Die Parteien streiten über einen Anspruch auf eine Pauschalzahlung im Rahmen einer tariflichen Vergütungserhöhung.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 3. Juni 1975 als Kraftfahrer beschäftigt. Er ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Die Beklagte ist ein Entsorgungsunternehmen der U-Gruppe, deren Muttergesellschaft die U AG ist. Diese hatte mit ver.di mehrere Haustarifverträge abgeschlossen, ua. den Manteltarifvertrag vom 15. April 2002 und - für die gewerblichen Mitarbeiter - den Vergütungstarifvertrag Nr. 2 (im Folgenden: VTV Nr. 2) vom 15. Januar 2003. Dieser Vergütungstarifvertrag wurde durch ver.di zum 30. April 2004, der Manteltarifvertrag durch die U AG zum 31. Dezember 2004 gekündigt.
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