I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.05.2011,
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 154,06 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2011 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
III.Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 87 %, die Beklagte zu 13 %.
V.Die Revision wird zugelassen.
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