1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.07.2008, Az.: öD 6 Ca 1426 b/08, wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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