LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.01.2009
5 Sa 368/08
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; TV-Ärzte/TdL § 16 Abs. 1 S. 1; TV-Ärzte/TdL § 16 Abs. 1 S. 2; BÄO § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, ö.D. 6 Ca 1426 b/08 vom 22.07.2008,

Tätigkeit als Arzt im Praktikum und tarifliche Stufenzuordnung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 368/08

DRsp Nr. 2009/6992

Tätigkeit als Arzt im Praktikum und tarifliche Stufenzuordnung

1. Die Tätigkeit als Arzt im Praktikum ist bei der Stufenzuordnung weder gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ärzte/TdL noch gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ärzte/TdL zu berücksichtigen. 2. Haben sich die Tarifvertragsparteien nicht darauf verständigt, im Bereich des TV-Ärzte/TdL die Tätigkeit des Arztes im Praktikum zu berücksichtigen und bewerten sie Zeiten nach Abschluss der Ausbildung anders als Zeiten vor Abschluss der Ausbildung unabhängig davon, ob möglicherweise die Tätigkeit in der letzten Phase der Ausbildung identisch oder nahezu identisch ist mit jener nach Abschluss der Ausbildung, liegt damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht vor; das Ende der Ausbildung ist ein sachlicher Grund, um Tätigkeiten mit Approbation anders zu beurteilen als Ausbildungstätigkeiten vor Erlangung der Approbation.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.07.2008, Az.: öD 6 Ca 1426 b/08, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; TV-Ärzte/TdL § 16 Abs. 1 S. 1; TV-Ärzte/TdL § 16 Abs. 1 S. 2; BÄO § 2 Abs. 1;

Tatbestand: