Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.07.2008 - ö. D. 6 Ca 1792 b/08 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Tätigkeitszeit des Klägers als Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung im Bereich des TV-Ärzte zu berücksichtigen ist.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|