LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.02.2009
6 Sa 369/08
Normen:
TV-Ärzte § 16 Abs. 1 S. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 2; TVÜ-Ärzte § 5; BÄO § 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, ö. D. 6 Ca 1792 b/08 vom 22.07.2008,

Tätigkeit als Arzt im Praktikum und Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit im Tarifsinne

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 369/08

DRsp Nr. 2009/9892

Tätigkeit als Arzt im Praktikum und Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit im Tarifsinne

Die Tätigkeit als Arzt im Praktikum ist bei der Stufenzuordnung weder gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ärzte noch gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ärzte zu berücksichtigen.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.07.2008 - ö. D. 6 Ca 1792 b/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte § 16 Abs. 1 S. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2; TV-Ärzte § 16 Abs. 2 S. 2; TVÜ-Ärzte § 5; BÄO § 2 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Tätigkeitszeit des Klägers als Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung im Bereich des TV-Ärzte zu berücksichtigen ist.