Tätigkeit - vorläufige Übertragung - Eingruppierung - Unsicherheit über die richtige Eingruppierung
LAG Köln, Urteil vom 08.03.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 993/99
DRsp Nr. 2000/8347
Tätigkeit - vorläufige Übertragung - Eingruppierung - Unsicherheit über die richtige Eingruppierung
»Die Vorläufigkeit der Übertragung der Tätigkeit ist sachlich gerechtfertigt für eine gewisse Zeit, wenn Unsicherheit über den Bedarf an Stellen besteht (hier: 3 Jahre), nicht aber, wenn Unsicherheit über die richtige Eingruppierung besteht.«