1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.03.2010
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2. Die weitergehende Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97 % und die Beklagte zu 3 % zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von Mehrarbeit, Urlaubsabgeltung, die Erteilung einer Lohnabrechnung sowie die Herausgabe von Kopien der Arbeitsaufzeichnungen über die vom Kläger durchgeführten Fahrten durch die Beklagte.
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