LAG Nürnberg - Urteil vom 11.05.2021
7 Sa 323/19
Normen:
TVöD -VKA § 12; TVöD -VKA Anlage 1 Entgeltordnung, Teil B, Abschnitt XI, Nr. 10, Entgeltgruppe 9b, Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 11.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3981/18

Systematik der tariflichen Bewertung im TVöD-VKAArbeitsvorgänge beim sogenannten Coombs-Test

LAG Nürnberg, Urteil vom 11.05.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 323/19

DRsp Nr. 2021/12217

Systematik der tariflichen Bewertung im TVöD -VKA Arbeitsvorgänge beim sogenannten Coombs-Test

1. Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist der Arbeitsvorgang. Dieser bezeichnet eine abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Arbeitnehmers, bei der Zusammenhangtätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen sind. 2. Geht es beim "Coombs-Test" in einem ersten Schritt um eine Antikörpersuche und in einem zweiten Schritt um eine konkrete Antikörperbestimmung, werden zwei verschiedene Arbeitsergebnisse verfolgt. Damit liegen zwei Arbeitsvorgänge vor, die der tariflichen Bewertung zugeordnet werden müssen. Dabei wiederum ist zu prüfen, welchen zeitlichen Anteil an der Gesamtarbeitszeit diese Arbeitsvorgänge jeweils haben.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Nürnberg vom 11.06.2019 - 6 Ca 3981/18 - aufgehoben.

II. Die Klage wird abgewiesen.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA § 12; TVöD -VKA Anlage 1 Entgeltordnung, Teil B, Abschnitt XI, Nr. 10, Entgeltgruppe 9b, Nr. 2;

Tatbestand: