1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 10.06.2010 (
2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung der Klägerin nach § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das beklagte Land ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und wendet auf die bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse den TV-L an. Die Klägerin absolvierte im Rahmen eines Ausbildungsplanes vom 01.07.2000 bis 30.04.2002 beim damaligen Landesdenkmalamt Baden-Württemberg zunächst ein wissenschaftliches Volontariat in der Bau- und Kunstdenkmalpflege.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|