Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 10.09.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung der Klägerin.
Sie ist seit 2010 als Verwaltungsangestellte bei der Beklagten tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Verwaltung und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (
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