Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 22.10.2008 - 3 Ca 1131/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 736,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2007 zu zahlen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 26 %, die Klägerin zu 74 %.
Die Revision für das beklagte Land wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch über die Höhe der Monatsvergütung.
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