LAG Hamm - Urteil vom 11.08.2009
12 Sa 1918/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 16 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen - 3 Ca 1131/08 - 22.10.2008,

Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei anderem Arbeitgeber

LAG Hamm, Urteil vom 11.08.2009 - Aktenzeichen 12 Sa 1918/08

DRsp Nr. 2010/1068

Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei anderem Arbeitgeber

1. Neueingestellte Arbeitnehmer, die einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr bei einem anderen Arbeitgeber erworben haben, sind in die Stufe 2 bzw. 3 ihrer jeweiligen Ent-geltgruppe nach § 16 TV-L einzuordnen, ohne dass es auf die Dauer der Unterbrechung zwischen den Arbeitsverhältnissen ankommt. 2. Die ungünstigere Regelung in der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L bei Arbeitnehmern, die zuvor beim selben Arbeitgeber Berufserfahrung erworben haben, kann nicht zum Nachteil erweiternd ausgelegt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 22.10.2008 - 3 Ca 1131/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 736,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2007 zu zahlen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 26 %, die Klägerin zu 74 %.

Die Revision für das beklagte Land wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; TV-L § 16 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch über die Höhe der Monatsvergütung.