Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 20.05.2008 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die richtige tarifliche Einstufung der Klägerin und hieraus resultierende Vergütungsansprüche.
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