LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.08.2013
1 Sa 33/12
Normen:
BPersVG § 8; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; TVöD § 17 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 07.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 3286/12

Stufenlaufzeit bei Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds; unbegründete Einstufungsfeststellungsklage bei arbeitgeberseitiger Beschränkung der verkürzten Stufenlaufzeit auf sachlich begründete Einzelfälle

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2013 - Aktenzeichen 1 Sa 33/12

DRsp Nr. 2013/20053

Stufenlaufzeit bei Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds; unbegründete Einstufungsfeststellungsklage bei arbeitgeberseitiger Beschränkung der verkürzten Stufenlaufzeit auf sachlich begründete Einzelfälle

Die fiktive Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung eines frei gestellten Personalratsmitglieds erstreckt sich nicht auf die Teilhabe am beschleunigten Stufenaufstieg nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD, wenn der Arbeitgeber die Verkürzung der Stufenlaufzeit entsprechend der Intention der Tarifvertragsparteien auf sachlich begründete Einzelfälle beschränkt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 07.11.2012 - 29 Ca 3286/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 8; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; TVöD § 17 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als freigestelltes Personalratsmitglied einen Anspruch darauf hat, im Wege der fiktiven Nachzeichnung eine Verkürzung der Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD zu erhalten.