Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 21. August 2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch die Stufenzuordnung.
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