Das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 11.12.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Feststellungsklage um den Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Strukturausgleiches.
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