1. Die Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 28.06.2021 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 06.07.2021, Az.
2. Der Gegenstandswert für Verfahren und Vergleich wird von Amts wegen auf 28.422,52 € festgesetzt.
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