Auf die Beschwerde der Klägervertreterin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 29.09.2022, Az.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 49.663,46 € festgesetzt.
A.
Die Klägervertreterin wendet sich mit der Beschwerde vom 05.10.2022 gegen den Streitwertbeschluss vom 29.09.2022, in dem der Wert des Streitgegenstandes für das erstinstanzliche Verfahren auf 24.831,73 Euro festgesetzt worden ist.
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