1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters sowie von Amts wegen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 24.05.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 02.06.2022, Az.
2. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 83.495,23 € festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 9.732,38 €.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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