Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom
27. Oktober 2011 -
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
Zutreffend hat das Arbeitsgericht den Streitwert für das Verfahren auf EUR 8.987,32 (2 x EUR 4.493,66) und für den gerichtlichen Vergleich vom 27. Oktober 2011 auf EUR 26.961,96 (6 x EUR 4.493,66) festgesetzt.
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