1. Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 08.07.2019 abgeändert.
2. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 7.738,29 € festgesetzt.
3. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
A.
Die Parteien stritten um Unterlassung und Widerruf von Behauptungen.
Der Kläger war seit 16.11.2012 zuletzt als Schichtführer zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.579,43 € beschäftigt.
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