ArbG Köln, vom 01.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5174/04
Streitwerterhöhung bei Regelung hilfsweise geltendgemachten Anspruchs auf höhere Sozialplanabfindung in Vergleich
LAG Köln, Beschluss vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 3 Ta 142/05
DRsp Nr. 2005/11567
Streitwerterhöhung bei Regelung hilfsweise geltendgemachten Anspruchs auf höhere Sozialplanabfindung in Vergleich
»Wird ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch in einem Vergleich mitgeregelt (hier: höhere Sozialplanabfindung), ist der Hilfsantrag streitwertmäßig zu berücksichtigen.«
Normenkette:
GKG § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 ;
Gründe:
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