I. Mit dem diesem Beschwerdeverfahren zu Grunde liegenden Rechtsstreit hat sich die Klägerin gegen eine betriebsbedingte Kündigung gewehrt sowie hilfsweise für den Fall des Obsiegens Weiterbeschäftigung begehrt, weiterhin hilfsweise für den Fall des Unterliegens Zahlung einer Abfindung von EURO 32.105,00 eingeklagt. Den Zahlungsanspruch hat die Klägerin auf eine Regelung eines Tarifvertrages, des "TV Umstrukturierung", gestützt, nach welchem gemäß dessen § 4 Ziff. 8 im Falle einer betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Möglichkeit des Angebots eines zumutbaren Arbeitsplatzes etc. eine Abfindung nach einem Rahmensozialplan beansprucht werden kann.
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