Auf die sofortige Beschwerde des Klägerprozessbevollmächtigten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.12.2012 -
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.569,00 € festgesetzt.
Der Vergleichswert wird auf 16.707,00 € festgesetzt.
I. Die Klägerin des zugrundeliegenden einstweiligen Verfügungsverfahrens ist als Chefärztin einer B Klinik beschäftigt, deren kaufmännischer Direktor der Beklagte ist. Die Klägerin fiel wegen einer Brustkrebserkrankung im Jahr 2012 mehrfach aus. Ihre Arbeitgeberin wünschte das Arbeitsverhältnis zu beenden und insbesondere die Chefarztstelle neu zu besetzen. Zu diesem Zweck inserierte sie. Im Rahmen einer Nachfrage eines Bewerbers um die ausgeschriebene Position, erklärte der Beklagte:
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