Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.08.2009, Az. 1 Ca 953 a/09, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Hauptsacheverfahren stellte die Klägerin folgenden Antrag:
"die Beklagte zu verurteilen, mit der Klägerin einen Aufhebungsvertrag mit folgendem Inhalt abzuschließen:
1. Es besteht Einvernehmen darüber, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Ablauf des 31. Juli 2009 enden wird.
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