Streitwert: Vergleich - auch - über nicht rechtshängige Ansprüche
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.1994 - Aktenzeichen 8 Ta 42/94
DRsp Nr. 2002/7844
Streitwert: Vergleich - auch - über nicht rechtshängige Ansprüche
Werden in einem Vergleich Ansprüche mitgeregelt, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreits sind, so rechtfertigen diese nur den Ansatz eines höheren Wertes für den Vergleich - als den Verfahrenswert -, wenn über die mitverglichenen weiteren Punkte Streit zwischen den Parteien herrschte.