I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der Beschwerde gegen die Höhe des vom Arbeitsgericht festgesetzten Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das vorausgegangene erstinstanzliche betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren.
In diesem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung begehrte der Betriebsrat die Unterlassung von sechs Kündigungen bzw. der Versetzung und Herabgruppierung von drei Arbeitnehmern im Wege der Änderungskündigung um eine Lohngruppe sowie die Rückgängigmachung der Herabgruppierung von einem Arbeitnehmer bis zur Beendigung der Verhandlungen um einen Interessenausgleich, ggf. vor der Einigungsstelle.
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