Die gemäß § 10 Abs. 3 BRAGO zulässige Beschwerde des Kläger-Vertreters hatte nur zum Teil Erfolg, soweit sie sich gegen die Nichtberücksichtigung des Klageantrages auf Weiterbeschäftigung mit einem Monatsbezug neben dem Feststellungsantrag wendet. Darüber hinaus war sie unbegründet.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|