LAG Hamburg, Beschluß vom 29.08.1988 - Aktenzeichen 2 Ta 18/88
DRsp Nr. 1992/11758
Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung
1. "Der Wert des Antrags auf Weiterbeschäftigung ist mit dem Betrag eines Brutto-Monatsverdienstes festzusetzen."2. Damit wird der vermittelnden Meinung zwischen den beiden am weitesten auseiandergehenden Meinungen gefolgt, nach denen der Weiterbeschäftigungsanspruch keinen über die Kündigungsschutzklage hinausgehenden Streitwerthaben darf bzw. der Weiterbeschäftigungsanspruch mit zwei Bruttomonatsverdiensten zu bewertenist.