Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
LAG Köln, Beschluß vom 06.05.1982 - Aktenzeichen 1 Ta 51/82
DRsp Nr. 2001/5372
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert
Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist beschränkt, sondern richtet sich nach dem aus dem Klageantrag ersichtlichen Interesse des Klägers, wobei es auf die Erfolgsaussichten der Klage nicht ankommt.