LAG Köln - Beschluß vom 06.05.1982
1 Ta 51/82
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen:
AnwBl 1982, 393
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 42

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

LAG Köln, Beschluß vom 06.05.1982 - Aktenzeichen 1 Ta 51/82

DRsp Nr. 2001/5372

Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist beschränkt, sondern richtet sich nach dem aus dem Klageantrag ersichtlichen Interesse des Klägers, wobei es auf die Erfolgsaussichten der Klage nicht ankommt.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Fundstellen
AnwBl 1982, 393
LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 42