Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
LAG Niedersachsen, Beschluß vom 03.01.1984 - Aktenzeichen 12 Ta 26/83
DRsp Nr. 2001/5393
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
1. Richten sich mehrere in getrennten Verfahren erhobene Kündigungsschutzklagen gegen die Kündigung desselben Arbeitsverhältnisses, ist der Streitwert für jede dieser Klagen unabhängig voneinander festzusetzen.2. Wird mit der Klage der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf Dauer geltend gemacht, bemißt sich der Streitwert nach drei vollen Bruttomonatsgehältern.