Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 02.01.1991 - Aktenzeichen 8 Ta 126/90
DRsp Nr. 2001/5262
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
1. Werden Kündigungen desselben Arbeitgebers in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten angefochten, kann als Streitwert jeweils der volle Rahmen des § 12 Abs 7 Satz 1 ArbGG herangezogen werden.2. Werden die Verfahren verbunden, beträgt der Streitwert insgesamt einen Vierteljahresverdienst.