Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
LAG Köln, Beschluß vom 19.07.1984 - Aktenzeichen 3 Ta 113/84
DRsp Nr. 2001/5371
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
Werden in zeitlichem Abstand zur ersten Kündigung zusätzliche Kündigungen ausgesprochen, so ist für diese zusätzlichen Kündigungen ein gesonderter Streitwert anzusetzen, der der Zeitdifferenz zwischen den einzelnen Kündigungen entspricht.