Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - [Zwischen-] Zeugnis
LAG Hamburg, Beschluß vom 30.05.1984 - Aktenzeichen 7 Ta 6/84
DRsp Nr. 2001/5341
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - [Zwischen-] Zeugnis
1. Bei einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten (Zwischen-) Zeugnisses ist der Streitwert mit einem Bruttomonatsverdienst anzusetzen.2. Werden in einem Kündigungsschutzverfahren zwei Kündigungen angefochten, muß jeder Antrag getrennt bewertet werden; die Werte sind zu addieren.