LAG Niedersachsen, Beschluß vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 4 Ta 35/95
DRsp Nr. 2001/5385
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen
Auch wenn sich die Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen des Arbeitsverhältnisses richtet, ist nicht höher als nach dem Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr zu bewerten.