I.
Die Klägerin war auf der Grundlage des Berufsausbildungsvertrages vom 14.11.1981 seit dem 01.11.1981 im Friseurgeschäft der Beklagten tätig. Sie erhielt als Auszubildende im 1 Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung von 230,-- DM. Mit Schreiben vom 23.04.1982 kündigte die Beklagte das Ausbildungsverhältnis fristlos auf.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|