Auf die Anschlussbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde im Übrigen - werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Rheine vom 05.05.2014 und 09.07.2014 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 9.275,36 € festgesetzt.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer auf 25,-- € ermäßigten Gebühr zu tragen.
A.
Im Ausgangsverfahren hat die Arbeitgeberin, bei der in den hier maßgeblichen Bereichen für die Stammkräfte die 39,5-Stunden-Woche gilt, die Zustimmung zur Einstellung von insgesamt 14 vollzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmern für den Zeitraum vom 06.01. bis 28.02.2014 beantragt und die Feststellung begehrt, dass die Maßnahmen aus dringenden Gründen erforderlich waren. Das Verfahren hat sich später durch Zeitablauf erledigt.
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