Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Lörrach - Kammern Radolfzell - vom 12. Juli 2010 -
I.
Die Beschwerde der Beschwerdeführer (Prozessbevollmächtigte der Beklagten) richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gem. §
Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen. In tatsächlicher Hinsicht wird auf die Gründe I des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 2. August 2010 Bezug genommen und verwiesen. Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12. Juli 2010 den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert auf EUR 6.576,00 festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beschwerdeführer mit der sie die gesonderte Bewertung einer zweiten streitgegenständlichen Kündigung erstreben.
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