Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 27.05.2010 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2010 -
I. Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 06.05.2010 den Streitwert für das Verfahren auf 64.116,19 - (bestehend aus drei Monatsverdiensten für die erste Kündigung, zwei Monatsverdiensten für die Folgekündigung, einem Monatsverdienst für den Weiterbeschäftigungsantrag sowie dem bezifferten Zahlungsantrag) und für den gerichtlichen Vergleich vom 06.05.2010 auf 69.333,19 - (Mehrwert: Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit Bedauerns- und Dankesformel und der Leistungsbeurteilung "gut") festgesetzt.
Mit ihrer Streitwertbeschwerde vom 27.05.2010 erstreben die Prozessbevollmächtigten des Klägers eine Erhöhung des Gebührenstreitwertes um drei Bruttomonatsgehälter. Zur Begründung verweisen sie auf den vom Arbeitsgericht nicht berücksichtigten Auflösungsantrag der Beklagten vom 06.05.2010.
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