Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 18. August 2010 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf EUR 2.600,00 festgesetzt.
I.
Die Beschwerde des Beschwerdeführers (Prozessbevollmächtigter der Verfügungsklägerin) richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gem. §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|